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Mai 2012
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Legende:

vorgemerkt
 
bestätigt
 
 

Spruch für die Woche nach Exaudi:

Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen.

Johannes 12,32

 

Mann mit Kreuz 200/150

Die Plastik "Mann mit Kreuz" wurde 1934 von Karl Ehlers gestaltet. 1984 hat die ev. -ref. Kirchengemeinde Augustdorf sie aus seinem Nachlass erworben. Seitdem steht sie in der Alten Dorfkirche.

Qualitätssiegel „Familienzentrum NRW“

 

Qualitätssiegel „Familienzentrum NRW“
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Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das oberste Gremium einer Kirchengemeinde. Das Kirchengemeindeverfassungsgesetz regelt die Aufgaben eines Kirchenvorstandes: das Recht der Pfarrerwahl, die Verwaltung des Vermögens, sowie die Abnahme der Jahresrechnungen und die Erstellung der Haushaltspläne. Im Rechtsverkehr vertritt der Kirchenvorstand die Gemeinde nach außen.

Für das Leben unserer Gemeinde ist der Kirchenvorstand unverzichtbar - die Mitglieder (Kirchenälteste) leiten die Gemeinde gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer.
Der Kirchenvorstand hat eine Vielfalt an Aufgaben, zum Beispiel
· legt er die Schwerpunkte der Gemeindearbeit fest (Gottesdienste, Diakonie, Kirchenmusik, Jugendarbeit etc.)
· verwaltet er das Gemeindevermögen und die Immobilien
· entscheidet er über die Anstellung hauptamtlicher Mitarbeitender
· gewinnt und fördert er Ehrenamtliche.

Wie viele Mitglieder es im Kirchenvorstand gibt, hängt von der Größe einer Gemeinde ab. In einer Kirchengemeinde mit einem Pfarrer, einer Pfarrerin dürfen es nicht mehr als 16 und nicht weniger als 6 sein. In Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrern dürfen es bis zu 24 Kirchenälteste sein. Innerhalb dieses Rahmens legt der amtierende Kirchenvorstand die genaue Anzahl vor der Wahl durch Beschluss fest.

Zum / zur Kirchenältesten gewählt werden kann jede/r, der/die Glied der evangelischen Kirche ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die obere Altersgrenze liegt bei 75 Jahren. Die Wahl erfolgt alle vier Jahre - bei jeder Wahl geht es um den Gesamtkirchenvorstand. Die Pfarrstelleninhaber gehören durch ihr Amt dem Kirchenvorstand an.

In seiner konstituierenden Sitzung wählt sich das Gremium eine/n Vorsitzende/n, Vertreter, die die Kirchengemeinde in der Klasse verteten sowie Vertreter, die das Amt im Jugendbeirat und Kindergartenbeirat ausüben. Gleichzeitig werden die Ausschüsse besetzt.

Der Kirchenvorstand soll monatlich einmal tagen. Einberufen werden die Sitzungen unter Angabe der Tagesordnung von der Vorsitzenden.

Der Kirchenvorstand der Wahlperiode 2012-2016 besteht neben den Inhabern der beiden Pfarrstellen aus:

Beckmann, Beate; Berkemeier, Thorsten;  Biere, Bärbel; Buthe, Inge; Ebinger, Willi; Heerde, Reinhard; Jeske, Sylvia, Kasper, Ulrike; Klemm, Hans - Jürgen; Kuhlmann, Gisela; Moshage, Alfred; Rehm, Olaf; Schneider, Klaus;  Stritzker, Annegret; Strunk, Werner

Der Vorsitz im Kirchenvorstand ist in der Wahlperiode 2012 - 2016 Pfarrer D. Leweke übertragen.



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